SPD Kreisverband Fürth, SPD Unterbezirk Fürth und Carsten Träger MdB • 1. Januar 2023

Mehr Netto vom Brutto: Weitere Entlastungen im neuen Jahr

Mit zahlreichen steuerlichen Maßnahmen, die am 1. Januar in Kraft getreten sind, setzt die SPD-geführte Bundesregierung ihren Weg einer spürbaren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger fort. „Die Preissteigerungen sind anhaltend hoch und machen vielen Menschen weiter erhebliche Sorgen“, so der Fürther SPD-Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD Matthias Dornhuber. „Wladimir Putin nutzt Energie weiter als Waffe, um die internationale Unterstützung für die Ukraine zu untergraben. Deshalb ist es gut, dass die SPD-geführte Ampelkoalition weiter konsequent  die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Das hilft auch tausenden Menschen hier in Fürth.“ Der Fürther SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Träger sieht das genauso: „Wir sorgen dafür, dass denen, die arbeiten, am Ende des Monats mehr in der Tasche bleibt, helfen auch denen, die derzeit keine Arbeit haben, und unterstützen alle bei den Energiepreisen. Das ist umfangreiches Gesamtpaket, das eine große Wirkung haben wird.“

Im Steuerrecht sind zum 1. Januar gleich eine Reihe von Änderungen wirksam geworden: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro – diese Teile des Einkommens sind steuerfrei. Zudem steigt das Kindergeld einheitlich 250 Euro für jedes Kind, das ist die größte Anhebung in der Geschichte des Kindergeldes. Neben den Grundfreibeträgen steigt auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale), und zwar auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege absetzen. Auch der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.

Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind. Und wenn Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen, die studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen, können sie – sofern das Kind volljährig ist – einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auch dieser Ausbildungsfreibetrag steigt auf 1.200 Euro.

Rentenversicherungsbeiträge sind nun in voller Höhe von der Steuer absetzbar und der Einkommensteuertarif wird insgesamt zum Ausgleich der kalten Progression gesenkt. Damit wird vermieden, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.  Und pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.

Midijob-Grenze steigt

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt noch mehr Netto vom Brutto.

Der Arbeitnehmerbeitrag liegt am Beginn des Übergangsbereiches (520,10 Euro) künftig bei null – bisher lag er bei circa zehn Prozent – und steigt dann gleitend zur Midijob-Obergrenze auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Der volle Arbeitnehmerbeitrag wird erst ab einem Einkommen von 2.000 Euro fällig.

Wichtig: Die reduzierten Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Vergleich zu regulär Beschäftigten) führen nicht zu geringeren Leistungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung! Auch wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus. Hier gilt wie sonst auch: Der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob.

Bürgergeld und Wohngeld plus starten

Mit dem neuen Jahr löst auch das Bürgergeld das bisherige Hartz IV ab, unter anderem mit einer Erhöhung des Regelsatzes um mehr als 50 Euro. Zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen haben nun zudem Anspruch auf Wohngeld – vorher waren es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ ist deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die SPD-geführte Koalition zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Strom- und Gaspreisbremsen

Auch die Strom- und Gaspreisbremsen sind zum 1. Januar in Kraft getreten, werden allerdings erst im März rückwirkend wirksam. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. 

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Nur für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Um unsere wichtigen Industrie- und Gewerbearbeitsplätze auch im energieintensiven Bereich zu erhalten, gibt es ähnliche Regelungen auch für Großunternehmen.

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