Fürther Jusos Aktuelles Termine


Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans 001

Inzwischen ist bei einigen Gaststätten in Fürth draußen um 22 Uhr Schluss:

  • In Bayern gibt es außer für Biergärten keine gesetzliche Grundlage für ein Hinausschieben des Beginns der Nachtzeit auf 23 Uhr.
  • Die Gerichte ziehen deshalb zur Bewertung der Frage, ob ein Beginn der Nachtzeit um 23 Uhr möglich ist, zum Beispiel Bebauungspläne heran.

Auf Antrag der SPD wird der Bebauungsplan 001 geändert, der auch Gustavstraße, Waagplatz und Grünen Markt umfasst, um Gastronomie und Wohnen in Einklang zu bringen, wie es sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wünscht.

Du willst das auch? Dann melde dich zu wort: Jede Stimme stärkt unsere Position im Änderungsverfahren!

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Der Hintergrund
Was wir tun

Kompromiss zum Außenausschank Unter Moderation der Stadt wurde 2011 ein Kompromiss zu den Sperrzeiten der Außenausschankflächen ausgehandelt, der bei Anwohnern, Wirten und Besuchern Unterstützung fand: Seitdem ist im Innenstadtbereich regelmäßige Außenbewirtung nur noch bis 23 Uhr genehmigt.

Gerichtliche Klärung Trotz dieses Kompromisses beschreiten einzelne Anwohner weiterhin den Klageweg, Mediationsversuche blieben erfolglos. Die Frage, bis wann ein Außenausschank möglich ist, müssen deshalb nun Gerichte klären.

Das Urteil des VGH Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in der Begründung seiner Entscheidung vom November 2015 festgestellt, dass Freischankflächen nicht der TA Lärm unterliegen. Er hat außerdem festgestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz im Bereich verhaltensbezogenen Lärms etwa bei Freiluftgastronomie bei den Ländern liegt. Solange der Gesetzgeber in Bayern aber von dieser Kompetenz keinen Gebrauch macht, gelten die Bundesvorschriften fort.

Heranziehung anderer Rechtsquellen Um mangels einer gesetzlichen Grundlage im Einzelfall zu prüfen, ob ein Hinausschieben der Nachtzeit möglich ist, zieht der VGH andere Rechtsquellen heran – etwa Bebauungspläne.

Die CSU blockiert ein Landesgesetz Trotz konkreter Vorschläge durch die SPD-Landtagsfraktion, den Bayerischen Städtetag und den Hotel- und Gaststättenverband sieht die CSU im Bayerischen Landtag keinen Handlungsbedarf und blockiert eine gesetzliche Regelung auf Landesebene. Wir lassen trotzdem nicht locker.

Unsere Möglichkeiten in Fürth Hier in der Kleeblattstadt versuchen Jusos und SPD alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der VGH aufgezeigt hat: Der Stadtrat hat einen förmlichen Beschluss zum späteren Beginn der Nachtzeit gefasst, und schon 2014 haben wir die Änderung des Bebauungsplans 001 eingeleitet.

Der Bebauungsplan 001 1988 wurde für die Fürther Altstadt der Bebauungsplan 001 aufgestellt. Er sollte verhindern, dass Geschäfte und Wohnungen in Gaststätten umgewandelt werden, und schloss deshalb Erweiterungen und Neuansiedlungen von Gastronomiebetrieben im Bereich von Gustavstraße, Waagplatz und Grünem Markt aus.

Nicht mehr zeitgemäß Heute ist die Altstadt mit ihrer Mischung aus Gastronomie, Handel und Wohnen ein zentraler Identifikationspunkt für Fürth. Die einseitigen Restriktionen für Gaststätten sind nicht mehr zeitgemäß: In den vergangenen Jahren mussten mehrere Betriebe aufgeben oder ihre Tätigkeit einschränken.

Weiterentwicklung zur Freizeitzone Wir wollen den Bereich um die Gustavstraße zu einer städtischen Freizeitzone entwickeln und den ansässigen Gastronomiebetrieben eine Erweiterungs- und Überlebensperspektive erhalten, ohne dabei den Schutz der Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen. Deshalb müssen wir den Bebauungsplan ändern und alle planungsrechtlichen Beschränkungen für Schank- und Speisewirtschaften aufheben. Diese Änderung allein wird keine längere Außenbewirtung ermöglichen – aber sie ist ein wichtiger Baustein, um die zukünftige Entscheidungsfindung vor Gericht zugunsten einer lebendigen Altstadt zu beeinflussen.

 

Und was kann ich tun?

Auch die Änderung des Bebauungsplans kann angefochten werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung kannst Du das Änderungsvorhaben unterstützen: Jeder Beitrag im Anhörungsverfahren stärkt unsere Position.

Deshalb haben wir einen Musterbrief vorbereitet, den Du einfach abtrennen, unterschreiben und an das Rathaus senden kannst. So machst Du deutlich, dass Du die Änderung des Bebauungsplanes unterstützt.

Den Brief kannst Du in der rechten Spalte herunterladen – oder den Text einfach per E-Mail einschicken.

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