SPD Kreisverband Fürth, SPD Unterbezirk Fürth und Carsten Träger MdB • 5. Februar 2024

Carsten Träger: Sauberer Strom aus der Sonne – auch ohne Dach!

Von Matthias Dornhuber

2023 war ein Rekordjahr für die Erneuerbaren Energien. Nie zuvor wurde soviel Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt, nie zuvor wurde so viel Photovoltaikfläche zugebaut. „Das ist gut“, sagt der Fürther SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Träger, „denn bis zum Jahr 2030 wollen wir mindestens 80 Prozent unseres Stroms erneuerbar herstellen. Daran teilhaben und Stromkosten sparen kann man auch ohne Dach: Mit einem Balkonkraftwerk.“

Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Photovoltaik-Anlage, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Der Strom wird über eine Steckdose ins heimische Stromnetz eingespeist und direkt verbraucht. Balkonkraftwerke können auf den Balkon gestellt oder an der Hauswand befestigt werden. „Für den Anschluss an das Hausnetz braucht man bisher einen besonderen Stecker“, erläutert Träger, „mit dem Solarpaket 1 wollen wir das dieses Jahr ändern: Dann kann das Balkonkraftwerk einfach mit einem Schuko-Stecker angeschlossen werden.“

Je nach Sonneneinstrahlung, Ausrichtung und Leistung produzieren Balkonkraftwerke zwischen einer und etwa vier Kilowattstunden am Tag. Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung – der bisher erlaubten Obergrenze – erzeugt zwischen 500 und 600 kWh Ökostrom im Jahr. Die Preise für Balkonkraftwerke zur Selbstmontage liegen abhängig von ihrer Leistung meist zwischen 500 und 1.200 Euro. Die Nutzungsdauer wird mit bis zu 25 Jahren angegeben.

„Auch bei Balkonkraftwerken gibt es aber manches zu beachten“, so der Fürther Abgeordnete, der auch umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist.

  • In Mehrfamilienhäusern ist zunächst ggf. die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, wenn das Balkonkraftwerk nicht nur auf dem Balkon aufgestellt, sondern am Haus befestigt werden soll. Mit dem Solarpaket 1 wollen wir das erleichtern, indem wir Balkonkraftwerke in die privilegierten Maßnahmen nach WEG und BGB aufnehmen. Ausnahmen wird es aber bei denkmalgeschützten Gebäuden geben. Bei fester Montage ist auf jeden Fall auf eine korrekte Montage unter Berücksichtigung möglicher Windlasten und anderer Umwelteinflüsse zu achten.
  • Die erlaubte Einspeiseleistung der gesamten Anlage bei vereinfachter Anmeldung ist derzeit auf 600 Watt begrenzt. „Mit dem Solarpaket 1 wollen wir sie auf 800 Watt anheben, die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht werden“, so Träger.
  • Außerdem dürfen Balkonkraftwerke derzeit nur mit Stromzählern betrieben werden, die über eine Rücklaufsperre verfügen. „Mit dem Solarpaket 1 soll bis zu vier Monate ein Betrieb an Zählern ohne Rücklaufsperre möglich sein“, erläutert Träger. „Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister soll der Netzbetreiber in dieser Zeit von sich aus den Zähler wechseln.“

Mit Balkonkraftwerken kann sauberer Strom erzeugt und Geld gespart werden. Der Kauf ist mehrwertsteuerfrei. Viele Kommunen fördern die Anschaffung zusätzlich mit Prämien.

„Mit dem Solarpaket 1 werden wir die Nutzung noch einfacher machen. Trotzdem ist bei der Installation Einiges zu beachten und eine Beratung durch Fachleute deshalb empfehlenswert“, so Träger abschließend. Er ist überzeugt: „Eine Prüfung lohnt sich!“

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