SPD Kreisverband Fürth und SPD Unterbezirk Fürth • 6. Februar 2025
So wählst Du per Briefwahl – mehr für Dich. Besser für Deutschland.
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen verschickt und die Briefwahlunterlagen werden ausgegeben. Wenn Du am Wahltag nicht zur Wahl in Dein Wahllokal gehen kannst oder wenn Du einfach in Ruhe zuhause wählen möchtest, kannst Du die Briefwahl beantragen. Dafür gibt es fünf Wege:
- 1) Mit dem Online-Formular der Stadt Fürth. Fülle einfach das Online-Formular unter https://service-on.fuerth.de/fuerth/form/provide/6610/ vollständig aus und sende es per Knopfdruck online ein.
- 2) Per E-Mail. Sende eine E-Mail an briefwahl@fuerth.de, die Deinen Familien- und Vornamen, Dein Geburtsdatum und Deine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthält
- 3) Mithilfe Deiner Wahlbenachrichtigung. Fülle den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus, vergiss nicht zu unterschreiben und sende das Formular in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Fürth, Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth..
- 4) Persönlich im Bürgeramt. Du kannst den Antrag mündlich selbst auf dem Bürgeramt Süd (Schwabacher Straße 170) stellen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich!
- 5) Abholung im Bürgeramt. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt im Bürgeramt abgeholt werden. Dazu musst Du die Wahlbenachrichtigung, Deinen Personalausweis und als ausländischer Staatsangehöriger einen gültigen Identitätsnachweis oder Deinen Reisepass mitbringen.
Wird ein Wahlschein für einen anderen beantragt, muss eine schriftliche gesonderte Vollmacht (nicht aber Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) vorliegen.
Antrag und Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Die Anträge auf Briefwahl werden bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, angenommen – Ausnahme ist einzig eine nachweisbare plötzliche Erkrankung, dann ist die Beantragung bis zum 23. Februar um 15 Uhr im Bürgeramt Süd möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Bürgeramt zurückgesendet werden: Sie müssen spätestens am Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr dort vorliegen.
Aufgrund der engen Frist empfiehlt die Stadt Fürth generell, die Umschläge mit den Wahlunterlagen in die Briefkästen des Bürgerzentrums Nord, Stadelner Hauptstraße 96, oder des Bürgerzentrums Süd, Schwabacher Straße 170, einzuwerfen. Während der Öffnungszeiten der Bürgerinformation im Rathaus (Montag, 7.30 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr, Dienstag, 8 bis 12.00 und 13 bis 15.30 Uhr, Mittwoch bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr) können diese auch dort abgegeben werden.
Da dieses Jahr nur wenig Zeit für die Briefwahl bleibt, weist die Stadt darauf hin, dass Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, ab heute Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort im Bürgerzentrum Süd, Schwabacher Straße 170, zu beantragen und die Stimme gleich direkt während der folgenden Öffnungszeiten abzugeben: Montag, 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 8 bis 15 Uhr, Donnerstag, 8 bis 16 Uhr und Freitag, 8 bis 12 Uhr. Es stehen ausreichend Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung, so dass in der Regel eine schnelle und reibungslose Stimmabgabe möglich sein sollte.
Bei dieser Bundestagswahl beide Stimmen für die SPD – mit Carsten Träger und Olaf Scholz. Denn nur die SPD steht für einen neuen Aufschwung, an dem alle teilhaben. Mit neuem Wachstum, höheren Löhnen, mehr Kaufkraft, niedrigeren Strom- und Lebensmittelpreisen und stabilen Renten!